Datenschutzerklärung für die Webseite „Lernstandserhebungen in Baden-Württemberg“
(Online-Portal Lernstandserhebungen)

Die Webseite „Lernstandserhebungen in Baden-Württemberg“ wird vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) betrieben mit Unterstützung der Firma spiritec GbR als technischer Dienstleister sowie Hosting-Anbieter. Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen, es erfolgt eine strikte Orientierung an den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Aus diesem Grunde wurden Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg als auch den externen Dienstleister beachtet werden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Das Kultusministerium hat mit Wirkung für die Schulen den gesetzlich vorgesehenen Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei VERA bzw. Lernstand 5 abgeschlossen. Diesbezüglich ist von Seiten der Schule nichts weiter zu veranlassen.


Datenschutzerklärung
Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der DS-GVO. Nachfolgend unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung.


Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist Leiterin Dr. Ulrike Rangel, Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW), Heilbronner Str. 172, 70191 Stuttgart, poststelle@ibbw.kv.bwl.de.

Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@ibbw.kv.bwl.de.

Es besteht die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zu wenden.

Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Institut für Bildungsanalysen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. e) DS-GVO ist durch das Schulgesetz (§ 114 Abs. 3) gegeben.
Auf der technischen Seite wird jeder Zugriff auf die Webseite in Server-Logfiles protokolliert. Dabei werden insbesondere Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, URL und Browser-Typ erfasst. Nach acht Tagen wird die IP-Adresse innerhalb der angefallenen Log-Dateien anonymisiert und anschließend archiviert. Des Weiteren wird ein Cookie zur Sessionverwaltung genutzt. Im Cookie wird die aktuelle Session-ID des Benutzers gespeichert, die für jede Session zufällig generiert wird. Die Verwendung des Cookies ist Voraussetzung für die Nutzung des Online-Portal Lernstandserhebungen. Der Cookie wird mit der Schließung des Browsers gelöscht.


Datenlöschung
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn die Kenntnis der personenbezogenen Daten für die Schule zur Erfüllung der Aufgaben nach VERA oder Lernstand 5 nicht mehr erforderlich ist. Dies ist im Detail von der Schule zu regeln. Eine umfassende Datenlöschung findet mit Ablauf des jeweiligen Schuljahres statt, in dem die Daten erhoben wurden. Lediglich anonyme Klassenergebnisübersichten für die Schulleitungen sind davon ausgenommen.


Auskunftsrecht der Eltern
Die Lehrkräfte besprechen die Ergebnisse von Lernstand 5, VERA 3 und VERA 8 sowohl mit den Schülerinnen und Schülern als auch mit den Eltern und Erziehungsberechtigten. Auf Wunsch können Schülerinnen und Schüler die Tests nach ihrer Auswertung und nach Ende des Testzeitraums mit nach Hause nehmen.


Zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Passwörtern
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 DS-GVO hat der Verantwortliche sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen auf die personenbezogenen Daten zugreifen können und andererseits dies auch nur im dienstlich notwendigen Umfang. D. h. die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich an die betreffende Lehrkraft und an die Schulleitung.

Hat ein Systemverwalter (= Schulleitung) einem Benutzer (= Lehrkraft) ein neues Passwort eingerichtet, so muss der Benutzer dieses Start- bzw. Initialpasswort bei seiner ersten Anmeldung ändern. Das gleiche gilt für das vom der Schulleitung zur Verfügung gestellte Start- bzw. Initialpasswort. Nur dieses neue vergebene Passwort gewährt den Zugang zur Webseite „Lernstandserhebungen in Baden-Württemberg“. Eine Wiederherstellung eines Schulleiter- oder Lehrerpasswortes ist nicht möglich. Ein neues Lehrerpasswort kann nur durch die Schulleitung erzeugt werden. Ein neues Schulleiterpasswort kann durch Anforderung und anschließende Bestätigung eines zeitlich begrenzt gültigen Links an die im System hinterlegte Schul-E-Mail-Adresse gesetzt werden. Hierbei werden für alle öffentlichen Schulen die angeforderten Links ausschließlich an Adressen des gesicherten Netzes der Kultusverwaltung versendet.